Geschäftsreisen

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Allgemein[Bearbeiten]

  • eine Geschäftsreise mit Pri­vat­an­teil ist möglich, sofern der betrieblich veranlasste Zeitanteil nicht unter zehn Prozent liegt, d. h. der Privatanteil kann größer sein als der betriebliche Anteil
  • Kosten für eine Geschäftsreise mit Privatanteil können teilweise steuerlich geltend machen
  • eine Privatreise über Firma nicht möglich, d. h. eine entsprechende Zahlung über die Firma wird als Darlehen bzw. Forderung an den Unternehmer angesehen und muss früher oder später ggf. mit Zinsen zurückgezahlt werden!
  • Kos­ten ei­ner Ge­schäfts­rei­se mit Pri­vat­an­teil las­sen sich steuermindernd an­tei­lig gel­tend ma­chen, d. h. Geschäftsreise mit an­ge­häng­tem Ur­laub ist möglich. U. a. auch Anreisekosten

Regeln für die Abrechnung[Bearbeiten]

  • Privatanteil der Geschäftsreise muss klar zu tren­nen sein bzw. sollten Selbstständige die Kosten sauber trennen.
  • Privatanteil der Geschäftsreise gut do­ku­mentieren
  • Geschäftsreise mit Privatanteil ist an­tei­lig an­zusetzen
  • Rein betrieblich bedingte Aufwendungen, etwa für einen Messestand, Messe-Eintrittskarten oder eine Tagungsgebühr, zählen voll als Betriebsausgaben
  • Gemischt veranlasste Kosten, beispielsweise für ein Flug- oder Bahnticket, können Unternehmer dagegen nur in Höhe des betrieblich bedingten Anteils steuerlich geltend machen
  • geschäftliche Kosten vom Firmenkonto und mit der Firmenkreditkarte begleichen
  • private Kosten vom privaten Konto bezahlen
  • gemischt veranlasste Kosten (z. B. Flug- oder Bahnticket) oder auch gefahrene Kilometer sind in der Steuererklärung entsprechend dem ermittelten betrieblichen Anteil anzusetzen
  • Hotel nach Ende der betrieblichen Dauer des Aufenthalts eine Teilrechnung ausstellen lassen, um diesen komplizierten umsatzsteuerlichen Spezialfall zu erleichtern

Weitere Reisende[Bearbeiten]

Beschäftigte

  • bei Beschäftigten ist der Abzug der Betriebsausgaben für die Geschäftsreise mit Privatanteil leichter, da rein betrieblich veranlasst
  • dann allerdings mit Steuerberatungskanzlei klären, was in diesem Fall für den geldwerten Vorteil gilt

Familie

  • schwierig wenn sich die Anteile zu sehr mischen, z. B. wenn die Familie mit zu einer betrieblich veranlassten Fortbildung reist
  • mit Steuerberatungskanzlei klären